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Werkstudent mit mehreren Arbeitgebern — die häufigste Falle

Die 20-Stunden-Grenze gilt summarisch über ALLE Jobs zusammen. Wer 10h + 12h hat, verliert den Werkstudent-Status — mit teuren Folgen.

Job A

10h

Job B

12h

Status

weg!

Die Zusammenrechnungs-Regel

Egal wie viele Jobs du hast: Die 20-Stunden-Grenze gilt für die SUMME aller Beschäftigungen. Auch wenn jeder einzelne Job für sich kein Werkstudent-Job wäre — die Summe ist entscheidend.

  • Job A: 10h Werkstudent
  • Job B: 8h Minijob
  • = 18h gesamt → Status erhalten ✅
  • Job A: 10h Werkstudent
  • Job B: 12h Werkstudent
  • = 22h gesamt → Status weg! Volle SV-Pflicht für BEIDE Jobs.

Was kostet der Statusverlust?

Bei einem Gesamtbrutto von z.B. 1.300 €/Monat:

Brutto gesamt1.300 €
− KV (7,3 % + 1,45 % Zusatz)114 €
− PV (1,8 % + ggf. 0,6 % Kinderlos)31 €
− RV (9,3 %)121 €
− AV (1,3 %)17 €
SV-Abzüge gesamt~283 €

Statt ~120 € beim Werkstudent-Status (nur RV) — ein Mehrverlust von ~163 €/Monat.

Pflicht zur Information

Du bist gesetzlich verpflichtet, alle Arbeitgeber über andere Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Wer das verschweigt, riskiert nicht nur die Nachzahlung der SV-Beiträge, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, fristlose Kündigung).

Praxis: Beim Einstellungsgespräch / Vertragsabschluss schriftlich festhalten lassen. Ändert sich später was, immer melden.

Ausnahme: Minijob als „Erstjob“

Ein Minijob (≤603 €) bleibt auch dann Minijob, wenn er der einzige Job ist — die SV-Befreiung gilt unabhängig von Stundenzahl. ABER: Sobald ein zweiter Job dazukommt und die Summe >20h ergibt, ist das Werkstudentenprivileg weg.